Baum- und Gehölzwertermittlung im Schadenfall

Es kann immer mal passieren: ein Unfall oder Sturmschaden beschädigt Ihre Gehölze. Tritt also ein Schaden ein, wird es notwendig den momentanen Sachwert eines Gehölzes zu ermitteln.  Wertminderungs- oder Schadensersatzansprüche sind ggf. zu entschädigen. Dabei wird grundsätzlich zwischen Teil- und Totalschäden, mit oder ohne dauerhafte Grundstückswertminderung unterschieden. Dabei ist die vollständige Widerherstellung des Baumes oft nicht möglich oder steht nicht in einem angemessenen Kosten-/ Nutzenverhältnis. Zudem können Folgekosten durch Fällung und Entsorgung oder eine entstandene Wertminderung des betreffenden Grundstücks entstehen.

Sachwertverfahren nach Methode Koch und FLL-Richtlinie kann Klarheit über entstandene Schäden schaffen.

In die Sachwertermittlung nach Methode Koch und FLL-Richtlinie fließen hierbei eine ganze Reihe an Faktoren ein, z.B.

  • Die Erstversorgungskosten
  • Der ermittelte Funktionsverlust (nach Schadenseintritt)
  • Beschaffungskosten
  • Kosten der Neupflanzung
  • Zu erwartenden Pflegekosten
  • Notwendigen Fäll- und Entsorgungskosten
  • Verzinsungsansprüche
  • Abzüglich wertmindernden Faktoren (z.B. Alter und Vorschäden)

Bei der Wertermittlung kommt es bei Anpflanzungen darauf an, welche Funktion sie für das betreffende Grundstück haben. Problematisch wird es bei großen und alten Bäumen. Sind die Kosten einer Pflanzung mit gleichen Gehölzgröße unverhältnismäßig, so werden nur die Kosten zugrunde gelegt, die bei der Pflanzung einer üblichen und angemessenen Größe entstehen. Die Herstellungszeit bis zu seiner Funktionserfüllung ist jedoch nicht das Alter des Baums. Dabei wird stets von aktuellen Preisverhältnissen ausgegangen

Der errechnete Wert geht immer von einer erfolgreichen Pflanzung an einem optimalen Standort aus. Alle Wertminderungen wie z.B. das Alter, Krankheiten oder Vorschäden reduzieren die Summe. Erst danach ergibt sich der aktuelle Zeitwert des Baumes.